Fluchtwege müssen so gestaltet sein, dass sich die Beschäftigten im Gefahrenfall selbst in Sicherheit bringen können. Die Anforderungen des Arbeitsschutzrechts gehen teils weit über die Vorgaben der Landesbauordnungen und Normen hinaus. Für das Errichten von Arbeitsstätten sind beide Rechtskreise zu beachten.
Mit der aktuellen Fassung wurden insgesamt drei neugefasste und 14 geänderte Arbeitsstätten-Regeln (ASR) von Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Mit dem neuen Fachbuch "Arbeitsstätten fachkundig planen" behalten Sie den Überblick über die aktuell geltenden Vorschriften. Es zeigt die Maße und Werte für eine fachkundige Planung. Die Arbeitsstätten-Regel ASR A2.3 zeigt die Neuerungen für die Planung von Fluchtwegen:
Lichte Maße der Hauptfluchtwege sowie von Türen, Toren und Durchgängen
Zusätzliche Werte nach Anzahl der Personen
Alternative Kriterien für Treppenräume als Teil von Fluchtwegen
Bei Einhaltung der Technischen Regeln (ASR) können Sie davon ausgehen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Sichern Sie sich bei der Planung ab und informieren sich mit dem Fachbuch Arbeitsstätten fachkundig planen!